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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Nele Joneleit ist Tattoo-Künstlerin und Illustratorin aus Leidenschaft. Ob im Hauptgeschäft im HAGAZUSSA Dresden oder als Gast in diversen Tattoo-Studios bundes-/weltweit, stets versteht sie es, die Wünsche des Kunden kreativ umzusetzen und ihre Ideen auf den jeweiligen Körper anzupassen.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jegliche Verträge zur Beauftragung der Tattoo-Erstellung.

1. Allgemeines

a. Es werden grundsätzlich keine Personen unter 18 Jahren tätowiert. Auf Verlangen ist der Personalausweis vorzulegen.

b. Nele Joneleit behält es sich vor, Kunden unbegründet abzulehnen; dies gilt insbesondere bei politischen Wunschmotiven, auch Vorlagen anderer Tattoo-Künstler werden nicht gestochen.

c. Kunden, die die Einwilligungserklärung nicht unterschrieben haben, werden nicht tätowiert.

d. Kunden, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, werden nicht tätowiert.

2. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist regelmäßig das Studio „HAGAZUSSA“, es sei denn, es wurde im Einzelfall ein anderer Ort vereinbart oder Nele Joneleit ist zu Gast in anderen Tattoo-Studios.

3. Terminvereinbarung und Anzahlung, Vertragsschluss

a. Es wird regelmäßig zunächst ein kostenloser Beratungstermin am Erfüllungsort vereinbart. Sollte dieser ausnahmsweise nicht am Erfüllungsort stattfinden können, ist es im Einzelfall möglich, die Beratung auf elektronischem Wege vorzunehmen.

b. Entscheidet sich der Kunde nach der Beratung für die Aufbringung eines Tattoo, wird ein verbindlicher Termin oder, bei aufwendigeren Tattoos, mehrere Termine festgelegt, der Vertrag für die Erstellung eines Tattoo kommt damit zustande. Der

Kunde hat sodann 30% des veranschlagten Preises für das Tattoo oder die jeweilige Sitzung, mindestens jedoch 50,00 Euro im Voraus zu zahlen.

c. Entwürfe erfolgen nach Absprache und sind gegebenenfalls gesondert zu vergüten.

d. Für selbst entwickelte Tattoo-Zeichnungen ist, auch wenn diese letztlich nicht gestochen werden, ein Preis in Höhe der Anzahlung, mindestens jedoch 50,00 Euro zu zahlen.

e. Bis zu 48 Stunden vorher kann der Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Erfolgt eine solche Absage nicht oder später, sind die Entwürfe für das Tattoo bereits gefertigt und Leistung erbracht. In diesem Fall kann die Anzahlung nicht zurück bezahlt werden.

4. Einwilligung zur Körperverletzung

a. Die Aufbringung eines Tattoos stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kunden dar. Das Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin hat vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Tätowierten dabei unter Umständen ein gesundheitliches Risiko eingehen, das derzeit wissenschaftlich nur bedingt abgeschätzt werden kann. Der Kunde hat daher vor der Aufbringung des Tattoos eine Einwilligungserklärung zu unterzeichnen.

b. Mit der Einwilligungserklärung bestätigt der Kunde zudem wahrheitsgemäß die erforderlichen Angaben, insbesondere zu seinem Gesundheitszustand, gemacht sowie eine umfassende Aufklärung über die erforderliche Nachbehandlung erhalten zu haben.

c. Unterzeichnet der Kunde die Einwilligungserklärung nicht oder zieht diese vor dem Termin zur Aufbringung des Tattoos zurück, hat er keinen Anspruch auf Erstellung des Tattoo; eine Rückzahlung der Anzahlung ist gegebenenfalls gemäß Punkt 3 e. ausgeschlossen.

5. Tätowierung und Tätowierfarbe

a. Die Tätowierung wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, mit professionellen Instrumente und Techniken ausgeführt. Es werden insbesondere nur sterile Einwegnadeln verwendet.

b. Das auf die Haut aufgebrachte Tattoo kann, zum Beispiel aufgrund der Beschaffenheit der Haut oder der Anatomie, Abweichungen in Bezug auf den Papierentwurf in Farbe und Form haben.

c. Die verwendeten Tätowierfarben entsprechen der „Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen”, sog. Tätowiermittel-Verordnung (TätoV) und der ab dem 4.1.2022 geltenden REACH-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung. Andere Farben oder Stoffe werden nicht, auch nicht auf Wunsch des Kunden, verwendet.

 

 

 

 

6. Verhalten des Kunden

a. Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuches im jeweiligen Tattoo Studio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat Nele Joneleit das Recht, den Kunden aus dem Tattoo Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.

b. Nele Joneleit kann für vom Kunden verursachte Schäden eine Wiedergutmachung fordern. Ladendiebstähle werden zur Anzeige gebracht.

7. Preise und Zahlungsmodalitäten

a. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand der Tätowierung und kann vorher nicht genau festgelegt werden. Die Erstellung des gewünschten Tattoo-Entwurfs ist im Rahmen des Punkt 3 c. inklusive. Genaueres dazu wird im Beratungstermin besprochen; Preisanfragen können ohne Beratungsgespräch nicht beantwortet werden, beziehungsweise sind grundsätzlich unverbindlich.

b. Bricht der Kunde die Tätowierleistung vor deren Beenden auf eigenen Wunsch ab, wird der volle Preis fällig, auch wenn der Kunde davon absieht, die Tätowierung zu einem späteren Zeitpunkt vollenden zu lassen.

c. Wird die Tätowierleistung durch das Aussprechen eines Hausverbots abgebrochen, wird der volle Preis fällig. Eine weitere Vollendung des Tattoos kann danach nicht verlangt werden.

d. Die Bezahlung erfolgt in Bar, ggf. auch mit EC Kartenzahlung gegen Beleg/Quittung und in voller Höhe nach Beenden der jeweiligen Tätowierleistung. Ratenzahlung wird grundsätzlich nicht akzeptiert.

e. Es werden nur die jeweiligen Geschenkgutscheine des Studios, in dem die Tätowierung erfolgt, akzeptiert. Diese besitzen im Regelfall eine Gültigkeit von 12 Monaten. Im Übrigen gelten hierzu gegebenenfalls die gesonderten Bedingungen des ausstellenden Studios.

8. Nachbehandlung

a. Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Verantwortung die erforderliche Nachbehandlung des Tattoos durchzuführen. Hierzu bekommt er die als Anlage 1 beigefügte Pflegeanleitung ausgehändigt.

b. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, bis min. zu 4 Wochen nach der Tätowierung, diese nicht der Sonne auszusetzen, keine Saunabesuche zu machen und das Baden zu vermeiden.

 

 

9. Ansprüche bei Mängeln

a. Das aufgebrachte Tattoo entspricht im Wesentlichen dem gewählten Vorentwurf auf Papier, kann von diesem jedoch in Farbe und Form abweichen (vgl. Punkt 5 b.). Mängelansprüche bestehen daher nicht bei einer nur unerheblichen Abweichung vom vereinbarten oder vorausgesetzten Entwurf. Insbesondere gilt der vereinbarte Entwurf auf Papier nicht als Garantie für das Aussehen des aufgebrachten Tattoos.

b. Im Einzelfall kann es, zum Beispiel bei sehr detailreichen Tätowierungen, vorkommen, dass nach der Abheilung des Tattoos ein Nachstechen erforderlich ist. Dies stellt keinen Mangel oder Fehler der Tätowierung dar. Im Zweifel hat der Kunde das abgeheilte Tattoo nach 4-6 Wochen vorzuzeigen, um ein eventuelles Nachstechen zu besprechen. Ein solches Nachstechen ist im Preis inbegriffen, jedoch können Nachstichtermine frühestens nach Abheilung des Tattoo vorgenommen werden. Ein kostenfreies Nachstechen ist jedoch ab einem Jahr nach dem ersten Aufbringen des Tattoo ausgeschlossen und wird danach gesondert berechnet.

c. Nele Joneleit hat grundsätzlich das Recht, Nachbesserung bei Mängeln der Tätowierung anzubieten. Zur Nachbesserung hat der Kunde Nele Joneleit eine angemessene Frist zu setzen. Erst, wenn der Kunde nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.

d. Lehnt der Kunde die Nachbesserung ab, hat er nur dann das Recht Rückzahlung des vereinbarten Preises für das Tattoo oder Schadensersatz zu verlangen, wenn die Nachbesserung erwiesenermaßen unzumutbar ist.

e. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Aufbringung des Tattoos zu laufen.

f. Änderungen oder Erweiterungen des Tattoos, die der Kunde selbst oder durch einen Dritten vorgenommen hat, lassen die Mängelansprüche gegenüber von Nele Joneleit entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. Es bestehen keine Mängelansprüche für Fehler der Tätowierleistung oder jeglicher Folgeschäden, die aufgrund verschwiegener oder falscher Angaben in der Einwilligungserklärung resultieren. Mängelansprüche entfallen insbesondere bei Fehlern in der Nachsorge, zum Beispiel durch Nichtbeachtung der Pflegehinweise.

g. Bricht der Kunde die Tätowierleistung vor deren Beenden auf eigenen Wunsch ab, bestehen zuvor genannte Haftungsansprüche nur für das bis zu dem Zeitpunkt aufgebrachte Tattoo.

h. Weitere Haftungsansprüche, insbesondere auf Schadensersatz unterliegen den Einschränkungen nach Punkt 9.

 

 

10. Schadensersatz, Haftung

a. Nele Joneleit haftet nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

i. Nele Joneleit haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch sie selbst, sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in iv. aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

ii. Nele Joneleit haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen.

iii. Nele Joneleit haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für sie bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

iv. Nele Joneleit haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage der Beauftragung zur Aufbringung eines Tattoos bilden, die entscheidend für die Auftragserteilung zur Aufbringung eines Tattoo waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn Nele Joneleit diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist ihre Haftung auf den Betrag begrenzt, der für Nele Joneleit zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war, es sei denn, die Verletzung der Kardinalspflichten erfolgte grob fahrlässig durch ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen.

b. Es wird keine Haftung übernommen für Mängel der Tätowierleistung oder jeglicher Folgeschäden, die aufgrund verschwiegener oder falscher Angaben in der Einwilligungserklärung resultieren. Es wird insbesondere keine Haftung übernommen bei Fehlern in der Nachsorge, zum Beispiel durch Nichtbeachtung der Pflegehinweise.

c. Eine weitere Haftung ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

11. Datenschutz

a. Nele Joneleit verpflichtet sich, Daten der Kunden, insbesondere aus der Einwilligungserklärung, nur für den Zweck der zu erbringenden Leistung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen vorzuhalten und die

Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Kunden weiterzugeben.

b. Nele Joneleit kann, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, die Daten des Kunden an Strafverfolgungsbehörden oder auf gerichtlichen Beschluss, auch ohne vorherige Einwilligung des Kunden herausgeben.

c. Mit dem Einverständnis des Kunden können Fotos der Tätowierung oder auch Zeichnungen im Internet und im jeweiligen Studio Nele Joneleit veröffentlicht werden.

12. Urheberrecht

a. Nele Joneleit behält sich die weltweiten Rechte an den eigenen Entwürfen zur Erstellung der Tattoos sowie der gegebenenfalls mit Einwilligung des Kunden erstellten Fotos vor. Insbesondere sind hierin enthalten die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung und Umgestaltung, Verbreitung, Vermietung, öffentlichen Wiedergabe, öffentlichen Zugänglichmachung und zu allen sonstigen gesetzlich geschützten Nutzungshandlungen, außerdem zur Einräumung auch weiterer Nutzungsrechte, zur Übertragung von Nutzungsrechten und zur Änderung von Werktiteln und Urheberbezeichnungen. Auch die Rechte in Bezug auf alle heute unbekannten Nutzungsarten (vgl. § 31 a Abs. 1 UrhG) bleiben vorbehalten.

b. Die Tätowiervorlagen verbleiben daher bei Nele Joneleit. Eine weitere Verwendung oder Nutzung der Entwürfe, auch solcher, die im Rahmen einer Vorabsicht digital an den Kunden versandt wurden, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Nele Joneleit ausgeschlossen.

13. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand.

14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall tritt an deren Stelle die gesetzliche Regelung oder in Ermangelung einer solchen, eine Regelung, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen.

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